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   LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13   

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https://dejure.org/2018,24047
LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13 (https://dejure.org/2018,24047)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.03.2018 - 18 O 250/13 (https://dejure.org/2018,24047)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. März 2018 - 18 O 250/13 (https://dejure.org/2018,24047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Bei einer Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten haftet der Bauunternehmer im Innenverhältnis in der Regel allein

  • RA Kotz

    Schwarzgeldabrede - Haftung des Architekten bei nichtigem Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag wegen Schwarzgeldabrede nichtig: Architekt haftet nicht für Überwachungsfehler!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Bauvertrag wegen Schwarzgeldabrede nichtig: Architekt haftet nicht für Überwachungsfehler!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architektenhaftung für Baumängel bei Schwarzarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung des Architekten für mangelhafte Bauüberwachung bei Unwirksamkeit des Bauvertrags wegen Schwarzarbeit - Schwarzarbeit soll möglichst unattraktiv sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvertrag wegen Schwarzgeldabrede nichtig: Architekt haftet nicht für Überwachungsfehler! (IBR 2018, 573)

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 1161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13
    Der Verstoß gegen das SchwarzArbG führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass weder Werklohnansprüche des Unternehmers noch Mängelansprüche des Bestellers bestehen (NJW 2013, 3167, 3169).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 440/00

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

    Auszug aus LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13
    Die Bezeichnung zur Konkretisierung des Streitgegenstandes kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2002, 471) auch im Sachvortrag erfolgen.
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13
    Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiveren Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet (BGH BauR 1986, 112, 113).
  • OLG Köln, 07.04.1993 - 11 U 277/92

    Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten: Bauunternehmer haftet im

    Auszug aus LG Bonn, 08.03.2018 - 18 O 250/13
    Bei einer Bauaufsichtspflichtverletzung des Architekten haftet der Bauunternehmer im Innenverhältnis in aller Regel allein (OLG Köln, BauR 1993, 744, 745).
  • LG Erfurt, 11.03.2019 - 10 O 1069/12

    Schwarzgeldabrede vernichtet alle Ansprüche!

    Das Landgericht Bonn hat in der von der Beklagten zu 2) zitierten Entscheidung (Urteil vom 08.03.2018, Az. 18 O 250/13), ausgeführt:.

    Der BGH hat, wie auch das Landgericht Bonn in der zitierten Entscheidung (Urteil vom 08.03.2018, Az. 18 O 250/13), deutlich herausgestellt, dass erreicht werden soll, dass Verstöße gegen das SchwarzArbG und Steuerstraftaten möglichst unattraktiv gemacht und dadurch unterbunden werden.

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